Zu erwartende Änderungen des BtmG 2014
Folgende Stoffe sollen in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgenommen werden:
- PB-22 (QUPIC)
- 5F-PB22
- Ethylon (bk-MDEA)
- Pentylon (bk-MBDP)
- N-Ethylbuphedron (NEB)
- 2-FMA
- 3-FMA
- 2C-C
- 2C-D
- 2C-E
- 2C-P
Nur die ersten beiden Stoffe in der Liste sind synthetische Cannabinoide!
Der Krieg gegen Drogen ist letztlich ein Kampf gegen das vergleichsweise harmlose Cannabis. Bei der Mehrzahl der geahndeten Drogendelikte handelt es sich schließlich lediglich um Marihuana. Aufgrund der Strafverfolgung sind viele User bereit ihre Gesundheit zu riskieren und greifen auf Legal Highs zurück. Nun werden immer wieder Substanzen verboten und neue kommen hinzu. Auf diese Weise kann es passieren das ein Stoff der vergleichsweise ungefährlich ist verboten wird und durch einen gefährlicheren ersetzt wird.
Die Taktik der Behörden ist es in Zukunft Stoffe oder ganze Stoffgruppen noch schneller zu verbieten. Das Resultat dürfte jedem klar sein. Die in Legal Highs enthaltenen Stoffe werden noch schneller gewechselt und die Verbraucher einer noch höheren Gefahr ausgesetzt.
Das es auch anders geht hat Neuseeland bereits bewiesen. Dort wurden durch das Gesundheitsministerium Legal Highs geprüft und sofern sie verschiedene Kriterien erfüllt haben zum Verkauf freigegeben. Auf der Seite des Ministeriums kann dann jeder Verbraucher nachlesen was für ein Stoff in seinem Produkt enthalten ist und auch wie viel von dem Wirkstoff drin ist.
Auf diese Art und Weise lassen sich Überdosierungen effektiv vermeiden und es kommen legale, berechenbare Produkte auf den Markt. Ob sich so ein logischer, vernünftiger und für alle Seiten positiver Trend auch in Europa durchsetzt bleibt ab zu warten.
Autor: High Fly
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Kevka